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peter commarmot, heinz wegmann, christine weiss, benno betschart, jürg scherrer, walter müller, willi frommenwiler

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Innere Sicherheit

 
Fakten
3.1.1
Explosive Zunahme der Drogenkriminalität
Die von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft erstellte polizeiliche Kriminalstatistik zeigt bis 1989 eine relativ stabile Entwicklung der angezeigten Delikte. Seit dem Jahre 1990 werden jedoch geradezu sprunghafte Zunahmen registriert, besonders im Bereich der Gewaltkriminalität. Gesamtschweizerisch haben die Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub), die vorsätzlichen Tötungen und die Nötigungen besonders stark zugenommen. Geradezu explosionsartig angestiegen sind die Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, obwohl in verschiedenen Kantonen der Konsum nicht oder kaum mehr bestraft wird. Ende der Neunziger Jahre ist 90 % des Strassen-Drogenhandels in der Schweiz, fest in den Händen von Asylanten oder Asylbewerbern. Ein für die FPS absolut unhaltbarer Zustand.
3.1.2
Schweiz ist beliebtes Ziel des Kriminaltourismus
Der Anteil der ausländischen Straftäter, die zur Anzeige gebracht werden, nimmt noch immer stark zu. Der hohe Anteil ausländischer Verbrecher rührt in erheblichem Ausmass vom Kriminaltourismus her. Kriminelle aus verschiedenen Ländern, hauptsächlich jedoch aus dem ehemaligen Jugoslawien und Ostblock, begeben sich zur Verbrechensverübung in die Schweiz. Ausserdem delinquieren hier ansässige, vornehmlich junge Ausländer, darunter viele Asylbewerber, prozentual viel häufiger als Schweizer. Der Drogenhandel befindet sich fest im Griff von Ausländern. Eine besonders hohe Ausländerquote ist bei den Vergewaltigungen festzustellen. Der Beweis dafür liefern auch die mit Ausländern überfüllten Gefängnisse.
3.1.3
Zu attraktive Schweizer Haftbedingungen
Die ausserordentlich hohe Zahl von reinen Wirtschaftsflüchtlingen, welche nicht politisch verfolgt sind, sondern in der Schweiz lediglich einen besseren sozialen Status suchen, hat die öffentliche Akzeptanz für die Aufnahme von wirklich Verfolgten leider stark gesenkt.
Lage und Zukunft
3.2.1
Schutz der Bevölkerung vor Kriminellen
Die Schweizer Bevölkerung fühlt sich zunehmend von kriminellen Elementen bedroht. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass sich Frauen, Kinder und Männer zu jeder Tages- und Nachtzeit frei und ohne Angst bewegen können. Trotz massiv zunehmender Gewaltkriminalität richtet der Bundesrat sein Hauptaugenmerk jedoch nicht auf die Bekämpfung des Verbrechens, sondern gegen den Bürger am Steuer.
3.2.2
Folge der bundesrätlichen Asylpolitik
Die Drogenkriminalität ist eine direkte Folge der verfehlten Ausländerpolitik des Bundesrates, insbesondere der katastrophalen Asylpolitik, was in den letzten 15 Jahren die starke Zunahme der Kriminalität in unserem Land ausgelöst hat. Die organisierte Kriminalität liegt in den Händen ausländischer Banden. Die Schweiz ist als Folge der laschen Drogenpolitik der "bürgerlichen" Mehrheit für ausländische Drogensüchtige, Drogenhändler und sonstige Kriminelle ausserordentlich attraktiv geworden. Es deutet nichts darauf hin, dass Änderungen beabsichtigt sind, haben sich doch FDP, CVP und Sozialisten zur grossen Drogenkoalition vereinigt, mit dem Ziel, eine abstinenzorientierte Drogenpolitik zu sabotieren.
Unsere Forderungen und Ziele
3.3.1
Mehr Generalprävention statt Resozialisierung
Die Strafandrohungen für Wiederholungstäter müssen drastisch erhöht werden. Der Spielraum der Gerichte muss für Wiederholungstäter mittels Strafminima gegen unten begrenzt werden. Die Strafandrohungen müssen in einem Ausmass erhöht werden, dass damit eine bessere generalpräventive Wirkung erzielt werden kann. Für Triebtäter muss zwingend die lebenslängliche Verwahrung angeordnet werden. Mit „lebenslänglich“ muss auch tatsächlich lebenslänglich, also bis zum Ableben, gemeint sein. Die Mindeststrafe für Händler harter Drogen muss auf 20 Jahre Zuchthaus erhöht werden. Der Resozialisierungsgedanke erweist sich angesichts des Willens zur Kriminalität als Farce.

Nur ein sicherer Bürger ist ein freier Bürger. Im Mittelpunkt aller Bemühungen der FPS steht der Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Frauen, Betagten und Kindern vor kriminellen Übergriffen.
3.3.2
Ausschaffung und Landesverweisung krimineller Ausländer
Ausländische Verbrecher mit oder ohne Wohnsitz in der Schweiz sind nach Strafverbüssung zwingend mit lebenslänglicher Landesverweisung zu bestrafen. Wer in der Schweiz Verbrechen begeht, hat sein Aufenthaltsrecht definitiv verwirkt. Die Möglichkeit einer erneuten Beurteilung der Landesverweisung nach der Strafverbüssung, wie sie heute im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, ist abzuschaffen. Straffällige Asylbewerber haben ihr Asylrecht verwirkt. Sie müssen nach Strafverbüssung ohne weiteres ausgeschafft werden. Sämtliche Wertsachen im Besitz oder Eigentum von Drogenhändlern gelten bis zum Beweis des Gegenteils als unrechtmässig erworben und werden zu Händen der Staatskasse beschlagnahmt.
3.3.3
Zurückhaltung bei vorzeitigen Entlassungen
Die vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug muss streng gehandhabt und darf nicht mehr als Routinegeschäft erledigt werden. Sie soll sich auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken. Als Regel muss die Verbüssung der Gesamtstrafe gelten. Über die vorzeitige Entlassung hat das verurteilende Gericht zu befinden.

Das Peculium (Gefangenenlohn) in unseren Strafanstalten muss nach der Kaufkraft der Währung der Heimatländer der Strafgefangenen abgestuft werden. Es darf nicht mehr vorkommen, dass ein ausländischer Strafgefangener in der Schweiz mehr Geld erhält als ein Durchschnittslohn in seinem Heimatland ausmacht.
3.3.4
Verbrechensbekämpfung durch aktive Information
Die Schulen sollen frühzeitig über alle Formen der Gewalt und der Kriminalität aufklären. Diese Information muss in den Unterricht integriert werden, wobei Fachleute der Strafverfolgungsorgane einzubeziehen sind. Die Schulen selbst dürfen keinerlei Gewalt (gegenüber Personen oder gegenüber Sachen) dulden. Die konzessionierten Radio- und Fernsehanstalten sind einzuladen, Informationen zur Verbrechensverhütung auszustrahlen. Auf Bezirks- und Gemeindeebene sind gezielte Verbrechenspräventionsprogramme durchzuführen, um die Nachbarschaftshilfe zu aktivieren und das Sicherheitsdenken der einzelnen Bürger zu erhöhen.
3.3.5
Konzentration der polizeilichen Tätigkeit
Die kantonalen Polizeikorps haben sich primär mit der Verbrechensbekämpfung, namentlich mit den vom Strafgesetzbuch (StGB) und vom Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erfassten Delikten zu befassen. Delikte im Übertretungsbereich haben klar zweite Priorität.
3.3.6
Verstärkung des Grenzschutzes
Das Grenzwachtkorps ist so zu verstärken, dass die grüne Grenze wirkungsvoller gegen illegale Übertritte gesichert werden kann. Angesichts der grossen Erfolge des Grenzwachtkorps bei der Festnahme gesuchter Verbrecher, der Überprüfung verdächtiger Personen und der Zurückweisung von Ausländern ohne korrekte Papiere, wäre es unsinnig und gegen die Interessen des Schweizer Volkes gerichtet, wenn dieser eingespielte Apparat zugunsten von fliegenden Kontrollen von zweifelhaftem Nutzen aufgegeben würde.