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Sozial- und Gesundheitspolitik

 
Fakten
Durch die knapper werdenden finanziellen Mittel beim Bund, den Kantonen und Gemeinden kann im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich nicht mehr alles Wünschbare realisiert werden. Erschwerend kommt dazu, dass die Bevölkerung unseres Landes immer älter wird und damit die Sozial- und Gesundheitskosten laufend höher werden. Aus diesen Gründen müssen auch im sozial- und gesundheitspolitischen Bereich klare Prioritäten gesetzt werden. Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
  • Selbstverantwortung kommt vor staatlicher Kollektivhaftung
  • Die Sozial- und Gesundheitsausgaben dürfen den heutigen Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) nicht übersteigen.
  • Neue oder zusätzliche Lohnprozente für Sozial- und Gesundheitsausgaben sind nicht mehr tragbar.
Unsere Forderungen und Ziele
4.2.1
Sicherung von AHV / IV / EO
Der finanziellen Sicherung der AHV und IV kommt absolute Priorität zu. Rentenalter und Rentenhöhe sind geschlechtsunabhängig zu gestalten. Die EO (Erwerbsersatzordnung) darf nicht ausgehöhlt oder zweckentfremdet werden.

Das Rentenalter ist in seiner Höhe den finanziellen Möglichkeiten dieser Sozialversicherung anzupassen. Das flexible Rentenalter (mit entsprechend angepassten Rentenleistungen) ist einzuführen.
4.2.2
Arbeitslosenversicherung als Überlebenshilfe
Die Arbeitslosenversicherung ist konsequent umzubauen. Ihre Versicherungsleistungen dienen der Überlebenshilfe und nicht der Besitzstandswahrung.

Die Leistungen sind der Beitragsdauer und der Beitragshöhe der einzelnen Versicherten anzupassen.

Die Versicherungsleistungen sind degressiv zu gestalten; d.h. mit zunehmender Bezugsdauer werden die monatlichen Leistungen bis auf die Höhe der maximalen AHV-Ehepaarsrente plus Ergänzungszuschlag gewährt.

Für arbeitslose Ausländer wird anstelle der Versicherung in Rentenform eine einmalige Kapitalabfindung geleistet. Der Bezug dieser Abfindung ist an die Bedingung geknüpft, dass der betreffende Arbeitslose in sein Herkunftsland auszureisen hat. Es muss sichergestellt werden, dass diese Person in der Schweiz nie mehr Arbeitslosengeld beziehen kann.

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt in den Kantonen und Gemeinden Projekte, die der Aus- und Weiterbildung dienen. Reine Beschäftigungsprogramme fallen nicht unter diese Regelung, müssen aber die Ausnahme bilden.

Wirtschaftlich gesunde Unternehmungen, die neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslose einstellen, werden indirekt unterstützt, indem für diese der Versicherungsbeitrag reduziert wird.
4.2.3
Unnötige Mutterschaftsversicherung
Die Mutterschaftsversicherung erachten wir als unnötig und nicht finanzierbar – darum lehnen wir sie ab.
4.2.4
Keine Aufblähung der Gesundheitskosten
Gegen die Folgen von Krankheit und Unfall sind individuelle Versicherungen abzuschliessen. Das bestehende KVG ist durch ein neues zu ersetzen, das nur für eng definierte Grundversicherungsleistungen Gültigkeit hat und folgende Kriterien erfüllt:
  • Für die Versicherten besteht volle Freizügigkeit.
  • Prämien richten sich nach den versicherten Risiken und nicht nach dem Grundsatz einer nicht näher definierten Solidarität. Geschlecht und Alter bilden jedoch kein eigentliches Risiko.
  • Marktwirtschaftliche Grundsätze - insbesondere Anreize zu einem offenen Wettbewerb - haben für Versicherte, Versicherungen und medizinische Leistungserbringer Gültigkeit.
  • Eine staatliche Einheitsversicherung ist unzulässig.