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peter commarmot, heinz wegmann, christine weiss, benno betschart, jürg scherrer, walter müller, willi frommenwiler
http://www.webwatch4u.comSteuerpolitik - Kampf dem Steuerstaat!
Fakten
5.1.1
Krasses Missverhältnis direkte / indirekte Steuern
Die Steuerstruktur der Schweiz ist sehr einseitig auf direkte Steuern ausgerichtet. In der Schweiz ist das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuer besonders ungünstig, wie internationale Vergleiche zeigen.
Folge dieser Politik: Einkommen und Gewinne werden zu hoch, der Konsum zu tief besteuert. Im Gegensatz zur Schweiz basieren heute in den meisten Ländern Staatseinnahmen mehr und mehr auf Konsumsteuern, z.B. Mehrwertsteuern. Da nun auch die Schweiz eine Mehrwertsteuer hat, muss endlich der Umbau der Bundeseinnahmen erfolgen: Geringfügige Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, im Gegenzug dazu, die Abschaffung der direkten Bundessteuer (DBS).
Die Steuerstruktur der Schweiz ist sehr einseitig auf direkte Steuern ausgerichtet. In der Schweiz ist das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuer besonders ungünstig, wie internationale Vergleiche zeigen.
Folge dieser Politik: Einkommen und Gewinne werden zu hoch, der Konsum zu tief besteuert. Im Gegensatz zur Schweiz basieren heute in den meisten Ländern Staatseinnahmen mehr und mehr auf Konsumsteuern, z.B. Mehrwertsteuern. Da nun auch die Schweiz eine Mehrwertsteuer hat, muss endlich der Umbau der Bundeseinnahmen erfolgen: Geringfügige Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, im Gegenzug dazu, die Abschaffung der direkten Bundessteuer (DBS).
5.1.2
Fiskalische Raubzüge auf das Wohneigentum
Das Wohneigentum ist ein besonders beliebtes Objekt fiskalischer Raubzüge: Handänderungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern und - besonders perfid - Eigenmietwertsteuer. Alle diese Steuern sind nicht aufgrund sozialistischer Volksinitiativen zur Vermiesung des Wohneigentums eingeführt worden, sondern von der seit Jahrzehnten regierenden ”bürgerlichen” Mehrheit. Es ist heute in der Schweiz nicht mehr möglich, dass sich jemand zum Ziel setzt, im Alter ein schuldenfreies Dach über dem Kopf zu haben. Der ”bürgerliche” Staat errechnet für die Eigennutzung ein fiktives Einkommen, das viele ältere Menschen gar nicht haben. Als Folge dieser Politik hat die Schweiz die niedrigste Quote an Wohneigentum in Europa. Diese Politik ist besonders perfid: Wer über Wohneigentum verfügt ist besonders mit seiner Region und seinem Land verbunden. Darum glauben FDP, SVP und CVP die fiskalische Belastung des Wohneigentümers solange erhöhen zu können, bis sie unerträglich wird und nur noch der Verkauf übrig bleibt.
Das Wohneigentum ist ein besonders beliebtes Objekt fiskalischer Raubzüge: Handänderungssteuern, Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern und - besonders perfid - Eigenmietwertsteuer. Alle diese Steuern sind nicht aufgrund sozialistischer Volksinitiativen zur Vermiesung des Wohneigentums eingeführt worden, sondern von der seit Jahrzehnten regierenden ”bürgerlichen” Mehrheit. Es ist heute in der Schweiz nicht mehr möglich, dass sich jemand zum Ziel setzt, im Alter ein schuldenfreies Dach über dem Kopf zu haben. Der ”bürgerliche” Staat errechnet für die Eigennutzung ein fiktives Einkommen, das viele ältere Menschen gar nicht haben. Als Folge dieser Politik hat die Schweiz die niedrigste Quote an Wohneigentum in Europa. Diese Politik ist besonders perfid: Wer über Wohneigentum verfügt ist besonders mit seiner Region und seinem Land verbunden. Darum glauben FDP, SVP und CVP die fiskalische Belastung des Wohneigentümers solange erhöhen zu können, bis sie unerträglich wird und nur noch der Verkauf übrig bleibt.
5.1.3
Verantwortungslose Ausgabenmentalität
Die schlechte Lage der öffentlichen Finanzen ist kein Zufall. Jeder Ausgabe liegt ein Beschluss zugrunde, der vom mehrheitlich bürgerlich zusammengesetzten National- und Ständerat gefasst wurde. Die Sanierung der Bundesfinanzen muss folglich über einen Rückbau der überbordenden Staatsausgaben erfolgen, nicht aber durch die Gewährung neuer (Steuer- oder Gebühren- )Einnahmen.
Die schlechte Lage der öffentlichen Finanzen ist kein Zufall. Jeder Ausgabe liegt ein Beschluss zugrunde, der vom mehrheitlich bürgerlich zusammengesetzten National- und Ständerat gefasst wurde. Die Sanierung der Bundesfinanzen muss folglich über einen Rückbau der überbordenden Staatsausgaben erfolgen, nicht aber durch die Gewährung neuer (Steuer- oder Gebühren- )Einnahmen.
Lage und Zukunft
5.2.1
Bürgerliche Misswirtschaft
Wenig deutet auf Besserung hin. Die mehrheitlich ”bürgerliche” Misswirtschaft im Bereich der öffentlichen Finanzen führt klar zu mehr Steuern und Abgaben, da im Grundsatz das „Regierungskartell“ einmal beschlossene Ausgaben nicht mehr zurücknehmen will.
Wenig deutet auf Besserung hin. Die mehrheitlich ”bürgerliche” Misswirtschaft im Bereich der öffentlichen Finanzen führt klar zu mehr Steuern und Abgaben, da im Grundsatz das „Regierungskartell“ einmal beschlossene Ausgaben nicht mehr zurücknehmen will.
5.2.2
Keine Steuern mit dem Lenkungsalibi
Unter dem Deckmantel der ”Lenkung” und der ”Umwelt” reden Sozialisten und ”Bürgerliche” gleichermassen von neuen Steuern. CO2-Steuern, Energiesteuern und weitere Belastungen auf Brenn- und Treibstoff sind nur einige Beispiele.
Unter dem Deckmantel der ”Lenkung” und der ”Umwelt” reden Sozialisten und ”Bürgerliche” gleichermassen von neuen Steuern. CO2-Steuern, Energiesteuern und weitere Belastungen auf Brenn- und Treibstoff sind nur einige Beispiele.
Unsere Forderungen und Ziele
5.3.1
Abschaffung der direkten Bundessteuer
Wir wollen die direkte Bundessteuer DBS (Direkte Bundessteuer) abschaffen! Mit der nun eingeführten Mehrwertsteuer (MwSt) sind die Voraussetzungen für die Abschaffung besser denn je. Die Kompensation der DBS kann über die MwSt erfolgen.
Wir wollen die direkte Bundessteuer DBS (Direkte Bundessteuer) abschaffen! Mit der nun eingeführten Mehrwertsteuer (MwSt) sind die Voraussetzungen für die Abschaffung besser denn je. Die Kompensation der DBS kann über die MwSt erfolgen.
5.3.2
Standortmarketing Schweiz
Mit der Abschaffung der DBS ist die überholte Bundes-Einmischung in das direkte Steuersubstrat der Kantone vorbei. Viele Kantone hätten eine Steuerbelastung wie Liechtenstein. Die Schweiz würde weltweit zu einem der günstigsten Standorte für Firmen und Private.
Mit der Abschaffung der DBS ist die überholte Bundes-Einmischung in das direkte Steuersubstrat der Kantone vorbei. Viele Kantone hätten eine Steuerbelastung wie Liechtenstein. Die Schweiz würde weltweit zu einem der günstigsten Standorte für Firmen und Private.
5.3.3
Abschaffung der Eigenmietwertsteuer
Wir wollen die Eigenmietwertsteuer auf selbstbewohnten Häusern und Wohnungen abschaffen. Die Förderung des Wohneigentums ist für uns ein staatspolitisches Ziel erster Ordnung. Die Menschen in diesem Land sollen wieder die Möglichkeit und den Anreiz erhalten, auf ein eigenes Dach über dem Kopf hinzuarbeiten und im Alter die damit verbundene Sicherheit haben. Die heutige Eigenmietwertbesteuerung ist eine freisinnige Erfindung! Sie ist sachlich so wenig gerechtfertigt wie es eine ”Ertragskompensations-Steuer” auf Kunst- oder Briefmarkensammlungen wäre.
Wir wollen die Eigenmietwertsteuer auf selbstbewohnten Häusern und Wohnungen abschaffen. Die Förderung des Wohneigentums ist für uns ein staatspolitisches Ziel erster Ordnung. Die Menschen in diesem Land sollen wieder die Möglichkeit und den Anreiz erhalten, auf ein eigenes Dach über dem Kopf hinzuarbeiten und im Alter die damit verbundene Sicherheit haben. Die heutige Eigenmietwertbesteuerung ist eine freisinnige Erfindung! Sie ist sachlich so wenig gerechtfertigt wie es eine ”Ertragskompensations-Steuer” auf Kunst- oder Briefmarkensammlungen wäre.
5.3.4
Abschaffung der Grundstückgewinnsteuern nach zehn Jahren
Grundstückgewinnsteuern wurden in vielen Kantonen in den frühen sechziger Jahren zur Bekämpfung der Spekulation eingeführt. Man kann aus der Rückschau sagen, dass diese Zielsetzung gründlich daneben gegangen ist. Geblieben ist jedoch in den meisten Kantonen eine rein fiskalisch motivierte Steuer auf der Grundstücks- und Bauteuerung, die auch nach hundert Jahren Besitzesdauer erhoben wird. Ausnahme: Aargau 30 Jahre, Wallis 25 Jahre. Auf anderen Vermögenslagen (Wertpapieren, Kunst, Briefmarken usw.) werden anfallende Kapitalgewinne in den meisten Kantonen nicht besteuert. Es ist folglich nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft besteuert werden soll. Nach so langer Zeit ist ein Gewinn ersessen. Mit der Abschaffung der Grundstückgewinnsteuer nach zehn Jahren erreichen wir eine Verflüssigung und Verbilligung des Marktes, indem Verkaufswillige nicht mehr die Zeit bis zum Maximalrabatt auf der Grundstückgewinnsteuer aussitzen müssen und nicht mehr genötigt sind, die mutmassliche Gewinnsteuer auf den Verkaufspreis aufzuschlagen.
Grundstückgewinnsteuern wurden in vielen Kantonen in den frühen sechziger Jahren zur Bekämpfung der Spekulation eingeführt. Man kann aus der Rückschau sagen, dass diese Zielsetzung gründlich daneben gegangen ist. Geblieben ist jedoch in den meisten Kantonen eine rein fiskalisch motivierte Steuer auf der Grundstücks- und Bauteuerung, die auch nach hundert Jahren Besitzesdauer erhoben wird. Ausnahme: Aargau 30 Jahre, Wallis 25 Jahre. Auf anderen Vermögenslagen (Wertpapieren, Kunst, Briefmarken usw.) werden anfallende Kapitalgewinne in den meisten Kantonen nicht besteuert. Es ist folglich nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft besteuert werden soll. Nach so langer Zeit ist ein Gewinn ersessen. Mit der Abschaffung der Grundstückgewinnsteuer nach zehn Jahren erreichen wir eine Verflüssigung und Verbilligung des Marktes, indem Verkaufswillige nicht mehr die Zeit bis zum Maximalrabatt auf der Grundstückgewinnsteuer aussitzen müssen und nicht mehr genötigt sind, die mutmassliche Gewinnsteuer auf den Verkaufspreis aufzuschlagen.
5.3.5
Abschaffung der Erbschaftssteuern im Verhältnis Eltern/ Kinder als Minimalforderung
Erbschaftssteuern sind nicht mehr zeitgemäss. Sie sind überaus problematisch und zu Recht umstritten, da der Steuergegenstand bereits zu Lebzeiten einer Erblasserschaft als Einkommen, evtl. Gewinn und Vermögen besteuert wurde. Verschiedene Kantone wie UR, OW, NW, SZ, ZG, FR, VS, SH verzichten zumindest auf die Erhebung von Erbschaftssteuern im Verhältnis Eltern/ Nachkommen. Wir fordern dies auch in den andern Kantonen. Der Kanton Schwyz erhebt überhaupt keine Erbschaftssteuern, und es geht ihm mit dieser Steuerpolitik glänzend.
Erbschaftssteuern sind nicht mehr zeitgemäss. Sie sind überaus problematisch und zu Recht umstritten, da der Steuergegenstand bereits zu Lebzeiten einer Erblasserschaft als Einkommen, evtl. Gewinn und Vermögen besteuert wurde. Verschiedene Kantone wie UR, OW, NW, SZ, ZG, FR, VS, SH verzichten zumindest auf die Erhebung von Erbschaftssteuern im Verhältnis Eltern/ Nachkommen. Wir fordern dies auch in den andern Kantonen. Der Kanton Schwyz erhebt überhaupt keine Erbschaftssteuern, und es geht ihm mit dieser Steuerpolitik glänzend.
5.3.6
Für steuerliche Gleichbehandlung
Ob ledig, im Konkubinat, verheiratet, geschieden oder verwitwet – jeder soll vom Steuergesetz gleich behandelt werden. Jede Bevorzugung einer Gruppe, benachteiligt eine andere.
Ob ledig, im Konkubinat, verheiratet, geschieden oder verwitwet – jeder soll vom Steuergesetz gleich behandelt werden. Jede Bevorzugung einer Gruppe, benachteiligt eine andere.
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