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peter commarmot, heinz wegmann, christine weiss, benno betschart, jürg scherrer, walter müller, willi frommenwiler
http://www.webwatch4u.comZweimal Opfer eines Justizirrtums
In dieser Rubrik berichten Schweizer Bürger von erlebten Tatsachen und Vorfällen aus dem politischen Alltag innnerhalb unseres Rechtssystems. Immer wieder wenden sich Personen an unsere Partei, welche sich von Staat und Behörden missverstanden, hintergangen und ungerecht behandelt fühlen. Tatsächlich zeigen einige Fälle auf, dass schon manch einer trotz genügendem Beweismaterial, welches seine Unschuld beweist, zu hohen Bussen verurteilt wurde. Aus Verunsicherung bringen die Betroffenen oftmals erst Jahre später den Mut auf, öffentlich über diese Ereignisse zu berichten.
So auch Herr H.K.* aus dem Luzerner Hinterland. Er ist in der Vergangenheit innerhalb von vier Jahren gleich zweimal Opfer eines Justizirrtums geworden was ihn bis heute seelisch stark belastet.
Der erste Fall ereignete sich im März 2002 mitten in der Stadt Luzern. Während seinem Abendspaziergang nur unweit des Polizeipostens wurde Herr K.* aus dem Hinterhalt von zwei dunkelhäutigen Frauen angegangen und sogleich gewaltsam in den nahen Hauseingang gezerrt. Dort wurde der völlig verdutzte Herr K.* sehr unsanft seiner 500.- Franken entledigt welche er auf sich trug. Da er dem polizeilichen Rat, von Selbstjustiz abzusehen, Folge leisten wollte, begab er sich gleich nach dem Vorfall auf den nahen Posten der Stapo Luzern. Die Täterinnen, welche ebenfalls in der Nachbarschaft logierten waren schnell gefunden ebenso die 500.- Franken, welche die Frau den Beamten auf den Tisch legte. Nicht schlecht stutzte Herr K.* als der Polizist das Geld nicht etwa ihm, dem Geschädigten, sondern der Täterin zurückgab. Anscheinend glaubte man dem Schweizer Bürger Herr K.* nicht. Diesen Eindruck hatte Herr K.* auch im nachfolgenden Verhör in verschiedenen Büros auf dem Posten.
Nach einigen Monaten erhielt Herr K. die Vorladung des Amtsstatthalteramtes und musste dort die ganze Geschichte noch einmal im Detail erzählen. Danach fiel er vor Entsetzen fast vom Stuhl, als man ihm sagte die „Täterin“ hätte bei einer Befragung ausgesagt er hätte von ihr Sex ohne Gummi verlangt. Herr K.* jedenfalls sagt, er würde so etwas niemals tun. Gerne hätte er die Täterin darauf wegen Ehrverletzung eingeklagt, wozu von ihm via Amtsstatthalter aber div. Akten verlangt wurden, welche er nur mit Hilfe eines Anwalts hätte beschaffen können. Einen solchen konnte und wollte er sich wegen schlechten Erfahrungen nicht leisten.
Der Fall verlief nun im Sand und Herr K. wusste aus den Akten lediglich, dass die Täterin ihr Logis inzwischen nach Zürich verlegt hatte. Er versuchte es nochmals bei der Zürcher Polizei, doch diese erklärte, dass man höchstens übers Obergericht eventuell noch etwas erreichen könne. Herr K.* entschied sich aber diese leidige Geschichte zu beenden und gab auf. Dass er vom Obergericht dennoch eine Rechnung für 300.- Franken (für nicht geleistete Arbeit) bekam, ist sinnbildlich für den ganzen Verlauf.
Das Schweizer Opfer hatte also einen Totalverlust von 800.- Franken während die ausländische dunkelhäutige Täterin weiterhin ihre Unschuld geniesst.
Doch Herr K.* sollte noch ein weiteres Mal ein Opfer der fragwürdigen Justiz werden.
Dieser Fall ereignete sich im Januar 2006. Damals parkierte Herr K.* sein Auto in der Luzerner Neustadt um sich danach zu Fuss in die Altstadt zu begeben wo er zum Essen ging.
Bei seiner Rückkehr traute er seinen Augen nicht, als er sah, dass sein Auto von der Polizei angekettet war und er sich auf den Posten begeben musste. Dort erklärte man ihm dass angeblich ein Zeuge beobachtet habe wie er beim Einparken an beiden benachbarten Autos einen Parkschaden verursacht habe. Herr K.* erklärte den Beamten, dass die Parklücke zwar ziemlich eng war er jedoch nichts bemerkt hätte, ein anderes Fahrzeug zu berühren. Vor dem Verlassen des Postens musste er noch seine Autohaftpflicht Versicherung angeben. Einige Wochen später musste er dann beim Amtsstatthalter nochmals die ganze Geschichte detailliert erzählen. Wieder nach ein paar Wochen erhielt Herr K.* eine Busse ins Haus, in der Höhe von Fr. 864.- wegen „Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Nichtgenügen der Meldepflicht“.
Wieder verging einige Zeit bis von der Haftpflichtversicherung eine Meldung über eine Schadenanzeige eines angeblich Geschädigten kam. Ein drittes Mal musste Herr K. nun über den Vorfall berichten. Ein paar Tage später kam von der Versicherung die Meldung, dass die Auszahlung an den angeblich Geschädigten verweigert wurde und der Bonus für unfallfreies Fahren, der nach der ersten Meldung gestrichen worden war, wieder reingestellt sei. Es war somit die Bestätigung für seine Unschuld und es war ziemlich offensichtlich, dass da jemand versucht hat, Herr K.* und seiner Versicherung einen Schaden anzulasten der vorher schon bestanden hat. Beiläufig sei hier erwähnt, dass es sich beim „Geschädigten“ um einen Ausländer einer gewissen Herkunft handelte. Herr K.* hat natürlich sofort Kontakt mit dem Amtsstatthalteramt aufgenommen um die neue Sachlage zu erklären und seine Busse, die er ungerechterweise erhalten und bezahlt hatte anzufechten. Dort informierte man ihn darüber, dass die Frist für Ansprüche erst nach zwei Jahren ablaufe und er solange warten müsse. Also bis Anfang Januar 08. Nach dessen Ablauf nahm Herr K.* nochmals Kontakt mit seiner Versicherung auf, wo man ihm bestätigte, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Forderungen mehr eingegangen wären und somit davon ausgegangen werden müsse, dass an diesem besagten Tag keinerlei Schaden von Herr K.* verursacht worden sei. Wer nun aber glaubt das Amtsstatthalteramt sei auf diese „neue Sachlage“ eingetreten und hätte dem „betrogenen Herr K.*“ die unrechtmässig erteilte Busse zurück erstattet der irrt sich.
In der Begründung seitens der Behörden hiess es, dass die Versicherung anfangs bestätigt habe, dass ein Schaden entstanden sei, weshalb dieses Urteil rechtskräftig sei. Herr K.* hat daraufhin nochmals die neue Beweislage, zu seinen Gunsten, an das Amt weitergegeben doch eine Antwort ist man ihm bis heute schuldig geblieben. Verständlich, dass sich Herr K.* vom Staat in diesen zwei Fällen um total Fr. 1664.- betrogen fühlt.
Aus diesen beiden Fällen ist ersichtlich, wie schnell man heute in die Mühlen der Justiz geraten kann und sich das Rad auch auf die falsche Seite bewegen kann. Und ein amtliches Zurückdrehen scheint, trotz genügend Beweisen, selbst in unserem Rechtsstaat bis heute unmöglich.
*Name der Redaktion bekannt
Egerkingen, März 2009
So auch Herr H.K.* aus dem Luzerner Hinterland. Er ist in der Vergangenheit innerhalb von vier Jahren gleich zweimal Opfer eines Justizirrtums geworden was ihn bis heute seelisch stark belastet.
Der erste Fall ereignete sich im März 2002 mitten in der Stadt Luzern. Während seinem Abendspaziergang nur unweit des Polizeipostens wurde Herr K.* aus dem Hinterhalt von zwei dunkelhäutigen Frauen angegangen und sogleich gewaltsam in den nahen Hauseingang gezerrt. Dort wurde der völlig verdutzte Herr K.* sehr unsanft seiner 500.- Franken entledigt welche er auf sich trug. Da er dem polizeilichen Rat, von Selbstjustiz abzusehen, Folge leisten wollte, begab er sich gleich nach dem Vorfall auf den nahen Posten der Stapo Luzern. Die Täterinnen, welche ebenfalls in der Nachbarschaft logierten waren schnell gefunden ebenso die 500.- Franken, welche die Frau den Beamten auf den Tisch legte. Nicht schlecht stutzte Herr K.* als der Polizist das Geld nicht etwa ihm, dem Geschädigten, sondern der Täterin zurückgab. Anscheinend glaubte man dem Schweizer Bürger Herr K.* nicht. Diesen Eindruck hatte Herr K.* auch im nachfolgenden Verhör in verschiedenen Büros auf dem Posten.
Nach einigen Monaten erhielt Herr K. die Vorladung des Amtsstatthalteramtes und musste dort die ganze Geschichte noch einmal im Detail erzählen. Danach fiel er vor Entsetzen fast vom Stuhl, als man ihm sagte die „Täterin“ hätte bei einer Befragung ausgesagt er hätte von ihr Sex ohne Gummi verlangt. Herr K.* jedenfalls sagt, er würde so etwas niemals tun. Gerne hätte er die Täterin darauf wegen Ehrverletzung eingeklagt, wozu von ihm via Amtsstatthalter aber div. Akten verlangt wurden, welche er nur mit Hilfe eines Anwalts hätte beschaffen können. Einen solchen konnte und wollte er sich wegen schlechten Erfahrungen nicht leisten.
Der Fall verlief nun im Sand und Herr K. wusste aus den Akten lediglich, dass die Täterin ihr Logis inzwischen nach Zürich verlegt hatte. Er versuchte es nochmals bei der Zürcher Polizei, doch diese erklärte, dass man höchstens übers Obergericht eventuell noch etwas erreichen könne. Herr K.* entschied sich aber diese leidige Geschichte zu beenden und gab auf. Dass er vom Obergericht dennoch eine Rechnung für 300.- Franken (für nicht geleistete Arbeit) bekam, ist sinnbildlich für den ganzen Verlauf.
Das Schweizer Opfer hatte also einen Totalverlust von 800.- Franken während die ausländische dunkelhäutige Täterin weiterhin ihre Unschuld geniesst.
Doch Herr K.* sollte noch ein weiteres Mal ein Opfer der fragwürdigen Justiz werden.
Dieser Fall ereignete sich im Januar 2006. Damals parkierte Herr K.* sein Auto in der Luzerner Neustadt um sich danach zu Fuss in die Altstadt zu begeben wo er zum Essen ging.
Bei seiner Rückkehr traute er seinen Augen nicht, als er sah, dass sein Auto von der Polizei angekettet war und er sich auf den Posten begeben musste. Dort erklärte man ihm dass angeblich ein Zeuge beobachtet habe wie er beim Einparken an beiden benachbarten Autos einen Parkschaden verursacht habe. Herr K.* erklärte den Beamten, dass die Parklücke zwar ziemlich eng war er jedoch nichts bemerkt hätte, ein anderes Fahrzeug zu berühren. Vor dem Verlassen des Postens musste er noch seine Autohaftpflicht Versicherung angeben. Einige Wochen später musste er dann beim Amtsstatthalter nochmals die ganze Geschichte detailliert erzählen. Wieder nach ein paar Wochen erhielt Herr K.* eine Busse ins Haus, in der Höhe von Fr. 864.- wegen „Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und Nichtgenügen der Meldepflicht“.
Wieder verging einige Zeit bis von der Haftpflichtversicherung eine Meldung über eine Schadenanzeige eines angeblich Geschädigten kam. Ein drittes Mal musste Herr K. nun über den Vorfall berichten. Ein paar Tage später kam von der Versicherung die Meldung, dass die Auszahlung an den angeblich Geschädigten verweigert wurde und der Bonus für unfallfreies Fahren, der nach der ersten Meldung gestrichen worden war, wieder reingestellt sei. Es war somit die Bestätigung für seine Unschuld und es war ziemlich offensichtlich, dass da jemand versucht hat, Herr K.* und seiner Versicherung einen Schaden anzulasten der vorher schon bestanden hat. Beiläufig sei hier erwähnt, dass es sich beim „Geschädigten“ um einen Ausländer einer gewissen Herkunft handelte. Herr K.* hat natürlich sofort Kontakt mit dem Amtsstatthalteramt aufgenommen um die neue Sachlage zu erklären und seine Busse, die er ungerechterweise erhalten und bezahlt hatte anzufechten. Dort informierte man ihn darüber, dass die Frist für Ansprüche erst nach zwei Jahren ablaufe und er solange warten müsse. Also bis Anfang Januar 08. Nach dessen Ablauf nahm Herr K.* nochmals Kontakt mit seiner Versicherung auf, wo man ihm bestätigte, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Forderungen mehr eingegangen wären und somit davon ausgegangen werden müsse, dass an diesem besagten Tag keinerlei Schaden von Herr K.* verursacht worden sei. Wer nun aber glaubt das Amtsstatthalteramt sei auf diese „neue Sachlage“ eingetreten und hätte dem „betrogenen Herr K.*“ die unrechtmässig erteilte Busse zurück erstattet der irrt sich.
In der Begründung seitens der Behörden hiess es, dass die Versicherung anfangs bestätigt habe, dass ein Schaden entstanden sei, weshalb dieses Urteil rechtskräftig sei. Herr K.* hat daraufhin nochmals die neue Beweislage, zu seinen Gunsten, an das Amt weitergegeben doch eine Antwort ist man ihm bis heute schuldig geblieben. Verständlich, dass sich Herr K.* vom Staat in diesen zwei Fällen um total Fr. 1664.- betrogen fühlt.
Aus diesen beiden Fällen ist ersichtlich, wie schnell man heute in die Mühlen der Justiz geraten kann und sich das Rad auch auf die falsche Seite bewegen kann. Und ein amtliches Zurückdrehen scheint, trotz genügend Beweisen, selbst in unserem Rechtsstaat bis heute unmöglich.
*Name der Redaktion bekannt
Egerkingen, März 2009
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#1 - Enrico Tranquillo - 27.06.2009 - 07:40
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